Die Erziehungs- und Bildungsstätte Schlössli Ins betreut seit 60 Jahren gleichzeitig bis zu 74 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 16 Jahren. Trägerschaft der Institution bildet der Verein Schlössli Ins mit dem Zweck der Sicherung und Förderung der Schul- und Heimgemeinschaft Schlössli Ins. Der Heimbetrieb erfolgt in den dafür gemieteten Liegenschaften, welcher der Stiftung Seiler und der Schlössli Ins AG gehören. Betreut werden vor allem Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihrer Herkunftsfamilie leben können. Einweisende Behörden sind in der Regel Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder Sozialdienste. Finanziert wird der Heimbetrieb überwiegend aus Pflegegeldern, die in erster Linie Kantone und Gemeinden entrichten. Die Institution Schlössli Ins steht als privates Kinder- und Jugendheim unter der Aufsicht des Kantonalen Jugendamts.
Schlichtungsbemühungen und Mediation erfolglos
Das Kantonale Jugendamt wurde im Mai 2013 über einen Konflikt von Vorstand und Heimleitung mit dem Stiftungspräsidenten informiert. Hintergrund des Konflikts ist die organisatorische und pädagogische Neuausrichtung der bereits seit langem bestehenden und von der Gründerfamilie Seiler stark geprägten Institution. Das Thema hatte bereits in der Vergangenheit zu internen Konflikten geführt. In einem ersten Schritt wurden Schlichtungsgespräche zwischen dem Vorstand des Schlössli Ins und der Stiftungsleitung geführt. Da die Spannungen nicht beigelegt werden konnten, hatte das Kantonale Jugendamt im Herbst 2013 eine mit allen Beteiligten einvernehmlich vereinbarte Mediation angeordnet, die jedoch ebenfalls gescheitert ist. Am 9. Januar 2014 wurde das Kantonale Jugendamt vom Präsidenten des Vereins Schlössli Ins darüber informiert, dass der gesamte Vorstand des Vereins Schlössli Ins auf den 28. März 2014 zurücktreten und die Heimleiterin und Inhaberin der Betriebsbewilligung auf diesen Zeitpunkt hin freigestellt werde. Weiter wurde das Kantonale Jugendamt darüber informiert, dass die gesamte Geschäftsleitung des Schlössli Ins kündigen werde. Anschliessend hat der Vereinsvorstand die Eltern der Kinder und Behörden über diese Entwicklung informiert.
Keine Alternativen zur Schliessung
Aufgrund der jetzt eingetretenen Entwicklungen kommt das Kantonale Jugendamt zum Schluss, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Führung eines Heimbetriebs nicht mehr erfüllt sind und die gute Betreuung der Kinder in Frage gestellt ist. Das drohende Führungsvakuum ist mit grossen Unsicherheiten für die betroffenen Kinder und Mitarbeitenden verbunden, ein stabiler Heimbetrieb unter den gegebenen Umständen nicht absehbar. Aus diesen Gründen hat das Kantonale Jugendamt nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am Mittwoch, 29. Januar 2014, dem Schlössli Ins mit einer Verfügung die Bewilligung für den operativen Betrieb per 5. Juli 2014, wenn das Schuljahr zu Ende geht, entzogen. Ab sofort dürfen keine neuen Kinder und Jugendlichen mehr in der Institution aufgenommen werden. Die bisherige Heimleitung wird die Institution in pädagogischer, personeller und administrativer Hinsicht bis zum Betriebsschluss leiten, unterstützt durch zwei externe Fachpersonen auf Mandatsbasis.
Suche nach geeigneten Nachfolgelösungen für die Kinder
Die verbleibende Zeit wollen die Verantwortlichen für die sorgfältige Abklärung der Bedürfnisse der Kinder nutzen. Bis Ende des Schuljahres sind für rund 20 Kinder geeignete Nachfolgelösungen zu finden. Das Kantonale Jugendamt begleitet diesen Prozess eng und sorgt für die angemessene Information und die enge Zusammenarbeit mit Eltern und Behörden.
Gegen die Verfügung des Kantonalen Jugendamtes können die Parteien bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion innert 30 Tagen Beschwerde einlegen.